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   BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08   

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BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08 (https://dejure.org/2011,46)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08 (https://dejure.org/2011,46)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 (https://dejure.org/2011,46)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 19 Abs. 4, 12 Abs. 1 GG; §§ 10 Abs. 2 Satz 2, 11 TKG
    Zur gerichtlichen Kontrolle der telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung durch die Bundesnetzagentur

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 3 GG sowie von Art 19 Abs 4 iVm Art 19 Abs 3 GG durch Annahme einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfbarkeit von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur - zum Beurteilungsspielraum bei telekommunikationsrechtlicher ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 6 EGRL 21/2002, § 10 Abs 2 S 1 TKG 2004
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 3 GG sowie von Art 19 Abs 4 iVm Art 19 Abs 3 GG durch Annahme einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfbarkeit von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur - zum Beurteilungsspielraum bei ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 6 EGRL 21/2002, § 10 Abs 2 S 1 TKG 2004
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 3 GG sowie von Art 19 Abs 4 iVm Art 19 Abs 3 GG durch Annahme einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfbarkeit von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur - zum Beurteilungsspielraum bei ...

  • Telemedicus

    Zur gerichtlichen Kontrolle der TK-Marktregulierung der BNetzA

  • Telemedicus

    Zur gerichtlichen Kontrolle der TK-Marktregulierung der BNetzA

  • R&W Online

    Zur gerichtlichen Kontrolldichte bei telekommunikationsrechtlicher Marktregulierung durch die BNetzA

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Gebotes effektiven Rechtsschutzes mit gesetzlichen Ermessensspielräumen und der Tatbestandswirkung von Exekutivakten

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    1. Beurteilungsspielraum der Bundesnetzagentur bei der Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 11 TKG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 3 GG sowie von Art 19 Abs 4 iVm Art 19 Abs 3 GG durch Annahme einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfbarkeit von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur - zum Beurteilungsspielraum bei ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 3 GG sowie von Art 19 Abs 4 iVm Art 19 Abs 3 GG durch Annahme einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfbarkeit von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur - zum Beurteilungsspielraum bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des Gebotes effektiven Rechtsschutzes mit gesetzlichen Ermessensspielräumen und der Tatbestandswirkung von Exekutivakten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur gerichtlichen Kontrolle der telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung durch die Bundesnetzagentur

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bundesnetzagentur darf Terminierungsentgelte (Interconnection-Gebühren) der Mobilfunbetreiber festlegen

  • heise.de (Pressemeldung, 12.01.2012)

    Preisvorgaben für Mobilfunk sind rechtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regulierung des Telekommunikationsmarktes und ihre gerichtliche Kontrolle

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Kontrolle der telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung durch die Bundesnetzagentur

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Preisvorgaben für Mobilfunk für rechtens gehalten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbskontrolle im Telefon- und Mobilfunkmarkt rechtmäßig

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Karlsruhe stärkt Bundesnetzagentur im Kampf gegen Monopole // Behörde darf Telekommunikation für Verbraucherschutz regulieren

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur gerichtlichen Kontrolle der telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung durch die Bundesnetzagentur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 229
  • NVwZ 2012, 694
  • MMR 2012, 186
  • DVBl 2012, 230
  • DVBl 2012, 299
  • K&R 2012, 204
  • DÖV 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08
    Insbesondere sind die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Grenzen der Einräumung behördlicher Letztentscheidungsrechte in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. jüngst BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 -, NVwZ 2011, S. 1062 m.w.N.).

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 31. Mai 2011 (- 1 BvR 857/07 -, juris) unter Zusammenfassung und Weiterentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen wirksamen Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, insbesondere auch im Hinblick auf die Zulässigkeit und die verfassungsrechtlichen Grenzen behördlicher Letztentscheidungsrechte, ausgeführt:.

    Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 84, 59 ; 101, 106 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 68).

    Der Gesetzgeber befindet unter Beachtung der Grundrechte darüber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zustehen und welchen Inhalt es haben soll (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ; 113, 273 ; 116, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 69).

    Dies schließt nicht aus, dass bei der Kontrolle der Verwaltung deren Eigenverantwortung Rechnung getragen und die gerichtliche Kontrolle - wie etwa im Planungsrecht - als eine nachvollziehende Kontrolle ausgestaltet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 70).

    Nimmt ein Gericht ein behördliches Letztentscheidungsrecht an, das mangels gesetzlicher Grundlage nicht besteht, und unterlässt es deshalb die vollständige Prüfung der Behördenentscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit, steht dies nicht nur in Widerspruch zur Gesetzesbindung der Gerichte (Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG), sondern verletzt vor allem auch das Versprechen wirksamen Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 73 f.).

    Die Freistellung der Rechtsanwendung von gerichtlicher Kontrolle bedarf stets eines hinreichend gewichtigen, am Grundsatz eines wirksamen Rechtsschutzes ausgerichteten Sachgrunds (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 75).

    (c) Für die Reduzierung der gerichtlichen Kontrolldichte durch den Gesetzgeber bestehen tragfähige Sachgründe (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 75).

    (d) Schließlich ist nicht erkennbar, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Verständnis des der Bundesnetzagentur eingeräumten Beurteilungsspielraums den §§ 10, 11 TKG eine Deutung gibt, die den in Art. 19 Abs. 4 GG generell und damit grundsätzlich auch für den Bereich der Marktregulierung nach dem zweiten Teil des Telekommunikationsgesetzes vorausgesetzten wirksamen Rechtsschutz durch die Gerichte aushebelt (zu diesem verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab vgl. wiederum BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 75).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08
    Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 84, 59 ; 101, 106 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 68).

    Die materiell geschützte Rechtsposition ergibt sich allerdings nicht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG selbst, sondern wird darin vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 78, 214 ; 83, 182 ; 84, 34 ; stRspr).

    Die Regeln über die eingeschränkte Kontrolle des Verwaltungsermessens gelten nicht ohne weiteres auch für die Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe (vgl. BVerfGE 7, 129 ; 64, 261 ; 84, 34 ).

    (2) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes schließt nicht aus, dass durch den Gesetzgeber eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie die Tatbestandswirkung von Exekutivakten die Durchführung der Rechtskontrolle durch die Gerichte einschränken (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 88, 40 ; 103, 142 ; 113, 273 ).

    Wie im Beschluss des Ersten Senats vom 31. Mai 2011 kann auch hier offen bleiben, ob gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbare Entscheidungsspielräume der Verwaltung ausnahmsweise auch ohne gesetzliche Grundlage von Verfassungs wegen dann zulässig sind, wenn eine weitergehende gerichtliche Kontrolle zweifelsfrei an die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung stieße (so offenbar in den Prüfungsfällen vgl. BVerfGE 84, 34 ; 84, 59 ).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 113, 273 ).

    Der Gesetzgeber befindet unter Beachtung der Grundrechte darüber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zustehen und welchen Inhalt es haben soll (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ; 113, 273 ; 116, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 69).

    (2) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes schließt nicht aus, dass durch den Gesetzgeber eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie die Tatbestandswirkung von Exekutivakten die Durchführung der Rechtskontrolle durch die Gerichte einschränken (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 88, 40 ; 103, 142 ; 113, 273 ).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08
    Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 84, 59 ; 101, 106 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 68).

    Die materiell geschützte Rechtsposition ergibt sich allerdings nicht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG selbst, sondern wird darin vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 78, 214 ; 83, 182 ; 84, 34 ; stRspr).

    (2) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes schließt nicht aus, dass durch den Gesetzgeber eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie die Tatbestandswirkung von Exekutivakten die Durchführung der Rechtskontrolle durch die Gerichte einschränken (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 88, 40 ; 103, 142 ; 113, 273 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08
    Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 84, 59 ; 101, 106 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 68).

    (2) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes schließt nicht aus, dass durch den Gesetzgeber eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie die Tatbestandswirkung von Exekutivakten die Durchführung der Rechtskontrolle durch die Gerichte einschränken (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 88, 40 ; 103, 142 ; 113, 273 ).

    Gerichtliche Kontrolle endet dort, wo das materielle Recht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise das Entscheidungsverhalten nicht vollständig determiniert und der Verwaltung einen Einschätzungs- und Auswahlspielraum belässt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 103, 142 ; 116, 1 ).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08
    Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 84, 59 ; 101, 106 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 68).

    Wie im Beschluss des Ersten Senats vom 31. Mai 2011 kann auch hier offen bleiben, ob gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbare Entscheidungsspielräume der Verwaltung ausnahmsweise auch ohne gesetzliche Grundlage von Verfassungs wegen dann zulässig sind, wenn eine weitergehende gerichtliche Kontrolle zweifelsfrei an die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung stieße (so offenbar in den Prüfungsfällen vgl. BVerfGE 84, 34 ; 84, 59 ).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08
    Die materiell geschützte Rechtsposition ergibt sich allerdings nicht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG selbst, sondern wird darin vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 78, 214 ; 83, 182 ; 84, 34 ; stRspr).

    Der Gesetzgeber befindet unter Beachtung der Grundrechte darüber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zustehen und welchen Inhalt es haben soll (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ; 113, 273 ; 116, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 69).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08
    Der Gesetzgeber befindet unter Beachtung der Grundrechte darüber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zustehen und welchen Inhalt es haben soll (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ; 113, 273 ; 116, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011, a.a.O. Rn. 69).

    Gerichtliche Kontrolle endet dort, wo das materielle Recht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise das Entscheidungsverhalten nicht vollständig determiniert und der Verwaltung einen Einschätzungs- und Auswahlspielraum belässt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 103, 142 ; 116, 1 ).

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08
    Es kann hier dahinstehen, ob die Richtlinienbestimmungen so, wie vom Bundesverwaltungsgericht angenommen, auszulegen sind, weil der von ihm den einschlägigen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes entnommene Beurteilungsspielraum mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 und Art. 12 Abs. 1 GG in Einklang steht (zu einer entsprechenden Argumentation vgl. BVerfGE 125, 260 ).

    Deshalb bedarf es auch nicht der Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 AEUV (vgl. dazu BVerfGE 125, 260 ) zur Klärung der Frage, ob dem nationalen Gesetzgeber insoweit ein Umsetzungsspielraum verblieben ist.

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08
    (2) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes schließt nicht aus, dass durch den Gesetzgeber eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie die Tatbestandswirkung von Exekutivakten die Durchführung der Rechtskontrolle durch die Gerichte einschränken (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 88, 40 ; 103, 142 ; 113, 273 ).

    Gerichtliche Kontrolle endet dort, wo das materielle Recht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise das Entscheidungsverhalten nicht vollständig determiniert und der Verwaltung einen Einschätzungs- und Auswahlspielraum belässt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 103, 142 ; 116, 1 ).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

  • VG Köln, 08.03.2007 - 1 K 3918/06

    Terminierungsentgelte im Mobilfunk müssen nicht vorab genehmigt werden

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07

    Mobilfunktarife: Klagen der Netzbetreiber abgewiesen

  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Nimmt ein Gericht ein behördliches Letztentscheidungsrecht an, das mangels gesetzlicher Grundlage nicht besteht, und unterlässt es deshalb die vollständige Prüfung der Behördenentscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit, steht dies nicht nur in Widerspruch zur Gesetzesbindung der Gerichte (Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG), sondern verletzt vor allem auch das Versprechen wirksamen Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 -, BVerfGE 129, 1; BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 -, BVerfGK 19, 229).
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    (4) Nach allgemeinen Grundsätzen bleibt aber auch dann noch verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterworfen, ob der Behörde bei der Ermittlung und der Anwendung der von ihr aus dem Spektrum des Vertretbaren gewählten fachlichen Methode Verfahrensfehler unterlaufen, ob sie anzuwendendes Recht verkennt, von einem im Übrigen unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. nur BVerfGE 84, 34 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 -, www.bverfg.de, Rn. 59; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 -, www.bverfg.de, Rn. 40; vgl. zum Naturschutzrecht etwa BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 65 ff.).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 18.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltgenehmigung;

    Die Annahme eines behördlichen Letztentscheidungsrechts setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass sich dies - erstens - ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt oder durch Auslegung hinreichend deutlich zu ermitteln ist, dass - zweitens - ein hinreichend gewichtiger, am Grundsatz eines wirksamen Rechtsschutzes ausgerichteter Sachgrund vorliegt und dass - drittens - den Fachgerichten genügend Möglichkeiten und in diesem Rahmen auch die Pflicht zu einer substantiellen Kontrolle des behördlichen Handelns verbleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 Rn. 68, 73 f.; Beschluss vom 8. Dezember 2011- 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 Rn. 40).

    Die Pflicht zur Genehmigung von Entgelten und das damit einhergehende Verbot, ungenehmigte Entgelte zu verlangen, greift in den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ein; denn das Grundrecht auf freie Berufsausübung schließt die Freiheit ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 ; BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - BVerwG 6 C 13.12 - juris Rn. 39).

    Ebenso wie die Entgeltgenehmigungspflicht greift auch der Ausschluss der Rückwirkung einer auf ein Verpflichtungsurteil hin erteilten Genehmigung eines höheren Entgelts in das von der Berufsausübungsfreiheit umfasste Recht des regulierten Unternehmens ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 , Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11, 1843/11 - BVerwGE 134, 204 ff.; BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 39).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass dem regulierten Unternehmen angesichts des Maßstabs der Kosten der effizienten Leistungserbringung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG in der hier noch anwendbaren Fassung (jetzt: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG) kein finanzielles Sonderopfer zu Gunsten der Allgemeinheit auferlegt wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 ).

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Zwar greift die sich aus einer entsprechenden Regulierungsentscheidung der Bundesnetzagentur auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 Satz 1 TKG ergebende Entgeltgenehmigungspflicht in Verbindung mit dem in § 37 Abs. 1 TKG geregelten Verbot, andere als die von der Bundesnetzagentur genehmigten Entgelte zu verlangen, in den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Beigeladenen ein; denn das Grundrecht auf freie Berufsausübung schließt die Freiheit ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - DVBl 2012, 230 ; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2003 - BVerwG 6 C 17.02 - BVerwGE 118, 226 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog.

    Nimmt ein Gericht ein behördliches Letztentscheidungsrecht an, das mangels gesetzlicher Grundlage nicht besteht, und unterlässt es deshalb die vollständige Prüfung der Behördenentscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit, steht dies nicht nur in Widerspruch zur Gesetzesbindung der Gerichte (Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG), sondern verletzt vor allem auch das Versprechen wirksamen Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 -, BVerfGE 129, 1; BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 -, BVerfGK 19, 229).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 16.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltanordnung; Rückwirkung;

    Die Annahme eines behördlichen Letztentscheidungsrechts setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass sich dies - erstens - ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt oder durch Auslegung hinreichend deutlich zu ermitteln ist, dass - zweitens - ein hinreichend gewichtiger, am Grundsatz eines wirksamen Rechtsschutzes ausgerichteter Sachgrund vorliegt und dass - drittens - den Fachgerichten genügend Möglichkeiten und in diesem Rahmen auch die Pflicht zu einer substantiellen Kontrolle des behördlichen Handelns verbleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 Rn. 68, 73 f.; Beschluss vom 8. Dezember 2011- 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 Rn. 40).

    Die Pflicht zur Genehmigung von Entgelten und das damit einhergehende Verbot, ungenehmigte Entgelte zu verlangen, greift in den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ein; denn das Grundrecht auf freie Berufsausübung schließt die Freiheit ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 ; BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - BVerwG 6 C 13.12 - juris Rn. 39).

    Ebenso wie die Entgeltgenehmigungspflicht greift auch der Ausschluss der Rückwirkung einer auf ein Verpflichtungsurteil hin erteilten Genehmigung eines höheren Entgelts in das von der Berufsausübungsfreiheit umfasste Recht des regulierten Unternehmens ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 , Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11, 1843/11 - BVerfGE 134, 204 ff.; BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 39).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass dem regulierten Unternehmen angesichts des Maßstabs der Kosten der effizienten Leistungserbringung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG in der hier noch anwendbaren Fassung (jetzt: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG) kein finanzielles Sonderopfer zu Gunsten der Allgemeinheit auferlegt wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 ).

  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Die Pflicht zur Genehmigung von Entgelten und das damit einhergehende Verbot, ungenehmigte Entgelte zu verlangen, greift in den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ein; denn das Grundrecht auf freie Berufsausübung schließt die Freiheit ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 ; BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - BVerwG 6 C 13.12 - juris Rn. 39).

    Ebenso wie die Entgeltgenehmigungspflicht greift auch der Ausschluss der Rückwirkung einer auf ein Verpflichtungsurteil hin erteilten Genehmigung eines höheren Entgelts in das von der Berufsausübungsfreiheit umfasste Recht des regulierten Unternehmens ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 , Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11, 1843/11 - NJW 2014, 46 Rn. 66; BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - BVerwG 6 C 13.12 - juris Rn. 39).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass dem regulierten Unternehmen angesichts des Maßstabs der Kosten der effizienten Leistungserbringung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG in der hier noch anwendbaren Fassung (jetzt: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG) kein finanzielles Sonderopfer zu Gunsten der Allgemeinheit auferlegt wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 a.a.O. S. 698).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 33.13

    Bestandskraft des regulierten Vergleichsentgelts; Berufsausübungsfreiheit;

    Die Pflicht zur Genehmigung von Entgelten und das damit einhergehende Verbot, ungenehmigte Entgelte zu verlangen, greift in den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ein; denn das Grundrecht auf freie Berufsausübung schließt die Freiheit ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 Rn. 45; BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 39).

    Ebenso wie die Entgeltgenehmigungspflicht greift auch der Ausschluss der Rückwirkung einer auf ein Verpflichtungsurteil hin erteilten Genehmigung eines höheren Entgelts in das von der Berufsausübungsfreiheit umfasste Recht des regulierten Unternehmens ein, das Entgelt für berufliche Leistungen mit dem Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 Rn. 45, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11, 1843/11 - NJW 2014, 46 Rn. 66; BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 , vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34 und vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48, Rn. 39).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass dem regulierten Unternehmen angesichts des Maßstabs der Kosten der effizienten Leistungserbringung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG kein finanzielles Sonderopfer zu Gunsten der Allgemeinheit auferlegt wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 ).

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Damit hat der Gesetzgeber den Zulassungsbehörden, soweit anerkannte naturschutzfachliche Maßstäbe fehlen, eine sachlich gerechtfertigte Einschätzungsprärogative eingeräumt, der - mangels vollständig determinierender Handlungs- und Kontrollmaßstäbe - eine Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle korrespondiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 a.a.O. S. 22 und Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 Rn. 23).
  • BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 39.14

    Entgeltgenehmigung; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; Einmal-Entgelte;

    Die Annahme eines behördlichen Letztentscheidungsrechts setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG voraus, dass sich dies - erstens - ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt oder durch Auslegung hinreichend deutlich zu ermitteln ist, dass - zweitens - ein hinreichend gewichtiger, am Grundsatz eines wirksamen Rechtsschutzes ausgerichteter Sachgrund vorliegt und dass - drittens - den Fachgerichten genügend Möglichkeiten und in diesem Rahmen auch die Pflicht zu einer substanziellen Kontrolle des behördlichen Handelns verbleiben (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2014 - 6 C 18.13 - BVerwGE 151, 56 Rn. 31 und - 6 C 16.13 - Buchholz 442.066 § 25 TKG Nr. 3 Rn. 36, jeweils unter Bezug auf BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ; Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 Rn. 40).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12

    Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung;

  • VG Hamburg, 19.02.2015 - 7 K 5146/14

    Wertermittlungsspielraum des Gutachterausschusses für Grundstückswerte;

  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 A 1.13

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; strategische

  • BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16

    Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08

    Drittanfechtung einer Genehmigung für atomares Zwischenlager; Schutz vor

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 11 A 7.18

    Klage gegen die Erdgaspipeline EUGAL abgewiesen

  • BVerwG, 17.08.2016 - 6 C 50.15

    Sachbescheidungsinteresse; formelle Begründung; Mietleitung;

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 13 A 476/08

    Drittschutz im Zusammenhang mit der Genehmigung von Entgelten für

  • BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14

    Anschluss an andere Eisenbahninfrastruktur; Anschlussrecht; Anschlussweiche;

  • BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 42.16

    Neuverteilung der UKW-Frequenzen für den lokalen Hörfunk in der kreisfreien Stadt

  • VG Berlin, 25.08.2016 - 26 K 89.15

    Öffentlicher Dienst: Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

  • BVerfG, 22.04.2014 - 1 BvR 2160/11

    Hinreichende finanzielle Leistungsfähigkeit von Telekommunikationsunternehmen als

  • VGH Bayern, 13.01.2014 - 7 BV 13.1397

    Klagebefugnis der "Ultimate Fighting Championship" (UFC) gegen medienrechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 13 A 478/08

    Genehmigung der Entgelte für lizenzpflichtige Postdienstleistungen durch die

  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 3.17

    Siedlungsmülldeponie in Stralendorf ist der Landeshauptstadt Schwerin zuzuordnen

  • BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18

    Beschränkung der Befugnis zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines

  • BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 63.14

    Anschluss an andere Eisenbahninfrastruktur; Anschlussrecht; Anschlussweiche;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2019 - 11 S 80.18

    Weiteres Eilverfahren gegen EUGAL erfolglos

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09

    Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze: Durchführung des

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 3 Kart 40/11

    Kriterien für die Anwendung des Qualitätselements durch die Regulierungsbehörde

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 4.11

    Rechtswidrigkeit einer telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung vor

  • BGH, 28.06.2022 - EnVR 16/20

    Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von

  • VG Düsseldorf, 12.07.2017 - 28 L 2208/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage

  • BGH, 28.06.2022 - EnVR 10/20

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Festlegung des generellen sektoralen

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 15.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 17.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

  • BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 1933/08

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 16.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

  • VG Köln, 12.08.2020 - 21 K 6862/15
  • OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 30/09

    Festlegung von Erlösobergrenzen für einen Gasnetzbetreiber: Behandlung der Kosten

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 14.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

  • BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 40.14

    Rechtmäßigkeit einer Genehmigung von Bereitstellungsentgelten innerhalb des

  • VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Entgeltgenehmigung i.S.d. § 35 Abs. 5 S. 3

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 21/08

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die Landesregulierungsbehörde:

  • BVerwG, 12.01.2023 - 2 A 2.22

    Ablehnung eines Letztentscheidungsrechts hinsichtlich der sicherheitsrechtlichen

  • BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 44.14

    Rechtmäßigkeit einer Genehmigung von Bereitstellungsentgelten innerhalb des

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 3 Kart 39/11
  • BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 43.14

    Rechtmäßigkeit einer Genehmigung von Bereitstellungsentgelten innerhalb des

  • BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 41.14

    Rechtmäßigkeit einer Genehmigung von Bereitstellungsentgelten innerhalb des

  • BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 42.14

    Rechtmäßigkeit einer Genehmigung von Bereitstellungsentgelten innerhalb des

  • OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 12/09

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die

  • VG Köln, 20.09.2018 - 1 K 8980/17
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